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* Zur örtlichen Polizeidienststelle gehen und sich bescheinigen lassen, dass die Vespa nicht gestohlen ist. Hierzu dürfte es in der Regel reichen die abgelesene Fahrgestellnummer auf einem Zettel mit zur Wache zu nehmen. | * Zur örtlichen Polizeidienststelle gehen und sich bescheinigen lassen, dass die Vespa nicht gestohlen ist. Hierzu dürfte es in der Regel reichen die abgelesene Fahrgestellnummer auf einem Zettel mit zur Wache zu nehmen. | ||
- | | + | * Bei der Zulassungsstelle online oder persönlich eine Unbedenklichkeitsbescheinigung anfordern. Hier die Bescheinigung der Polizei vorlegen. (Kosten liegen je nach Gemeinde zwischen 0 und 15 Euro) |
* Wenn die Vespa bei der Polizei nicht als gestohlen gemeldet wurde und die Zulassungsstelle bestätigt hat, dass die Betriebserlaubnis nicht eingezogen wurde, dann erhält man die Unbedenklichkeitsbescheinigung. | * Wenn die Vespa bei der Polizei nicht als gestohlen gemeldet wurde und die Zulassungsstelle bestätigt hat, dass die Betriebserlaubnis nicht eingezogen wurde, dann erhält man die Unbedenklichkeitsbescheinigung. | ||
* Die Unbedenklichkeitsbescheinigung übergibt man an einen Piaggio-Händler mit dem Hinweis, dass man gern eine neue Betriebserlaubnis hätte. | * Die Unbedenklichkeitsbescheinigung übergibt man an einen Piaggio-Händler mit dem Hinweis, dass man gern eine neue Betriebserlaubnis hätte. |